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Kundeniformation

Sehr geehrter Eigentümer,

das Thema Fachkräftemangel ist hinlänglich bekannt und hat leider auch das Schornsteinfegerhandwerk nicht verschont !

Deshalb hier ein Hinweis, welcher Ihnen durchaus nicht bekannt sein dürfte:

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Eigentümer für die fristgerechte Durchführung der gemäß d. jeweiligen Feuerstättenbescheides erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten verantwortlich ist.

Ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger hat die fristgerechte Durchführung der erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten zu überwachen und ist somit u. U. gehalten ein Ausbleiben des Nachweises dieser Tätigkeiten der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden.

Mit freundlichem Gruß

U.Messer
Schornsteinfegermeister